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Schneeräumen: Wer muss wann räumen?

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Schneeräumen: Wer muss wann räumen?

Schneeräumen: Wer muss wann und wie räumen? Der vollständige Leitfaden

💡 Das Wichtigste in Kürze:

  • Grundsätzlich sind Grundstückseigentümer für das Schneeräumen verantwortlich, können diese Pflicht aber auf Mieter übertragen
  • Räumzeiten liegen werktags zwischen 7 und 20 Uhr, sonntags später – die genauen Vorgaben regelt die kommunale Satzung
  • Salz ist in vielen Regionen verboten, Sand und Splitt sind umweltfreundliche Alternativen

Wer kennt das nicht: Der erste Schneefall kommt und plötzlich stellt sich die Frage – wer muss eigentlich räumen? In vielen Gemeinden Baden-Württembergs und Bayerns ist die Schneeräumpflicht klar geregelt. Doch was genau ist zu tun, wer trägt die Verantwortung und welche Strafen drohen bei Nicht-Einhaltung? Dieser Leitfaden gibt Ihnen alle wichtigen Antworten.

Wer ist verantwortlich für die Schneeräumpflicht?

Grundsätzlich sind Grundstückseigentümer dazu verpflichtet, Schnee und Eis von Gehwegen, Treppen und anderen Flächen zu entfernen. Diese Verantwortung wird oft als „Verkehrssicherungspflicht" bezeichnet. Allerdings können Eigentümer diese Pflicht auf ihre Mieter übertragen – das sollte dann im Mietvertrag oder in der Hausordnung festgehalten sein. In manchen Gemeinden tragen auch Grundstückseigentümer die vollständige Haftung, selbst wenn Mieter den Schnee räumen. Es lohnt sich, die genauen Regelungen in der eigenen Gemeinde zu überprüfen.

Zu welchen Zeiten muss Schnee geräumt werden?

Werktags müssen Gehwege typischerweise zwischen 7 und 20 Uhr geräumt und gestreut sein. An Sonn- und Feiertagen beginnt die Räumpflicht oft erst später, etwa um 9 oder 10 Uhr. Bei starkem Schneefall können auch mehrfache Räumungen pro Tag notwendig sein. Die exakten Zeiten sind in der kommunalen Satzung Ihrer Stadt oder Gemeinde festgehalten und können unterschiedlich ausfallen. Informieren Sie sich am besten vorab, um keine Bußgelder zu riskieren.

Was muss geräumt werden?

Die Räumpflicht erstreckt sich auf Gehwege, Treppen, Eingangsbereiche und – falls vorhanden – Fußwege auf dem Grundstück. Auch Schnee und Eis auf Dachrinnen oder Dächern sollten entfernt werden, um herabfallenden Schnee zu vermeiden. Wichtig: Es geht nicht darum, den Schnee komplett zu entfernen, sondern um eine sichere und begehbare Fläche. Eine dünne Schneedecke ist oft tolerierbar, gefährliche Eis- und Schneehaufen hingegen nicht.

Welche Streumittel sind erlaubt?

Streusalz ist in vielen Gemeinden in Baden-Württemberg und Bayern verboten oder nur in Ausnahmefällen erlaubt, da es Umwelt und Vegetation schädigt. Sand, Splitt oder spezielle Streumittel sind die besseren Alternativen. Sie bieten ausreichend Rutschsicherheit, ohne der Umwelt zu schaden. Vor dem Kauf sollten Sie die Regelungen in Ihrer Gemeinde überprüfen oder beim zuständigen Ordnungsamt nachfragen.

Wer haftet bei Unfällen?

Kommt es zu einem Unfall durch fehlende oder unzureichende Schneeräumung, kann der Grundstückseigentümer haftbar gemacht werden. Eine Versicherung kann teilweise Schäden abdecken, aber nicht immer. Besonders wichtig ist es, die Räumpflicht gewissenhaft zu erfüllen und auch bei kritischem Eis aktiv zu werden. Wer nachweisen kann, dass er seiner Pflicht nachgekommen ist, hat einen besseren rechtlichen Stand bei Schadensersatzforderungen.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich auch bei leichtem Schneefall räumen?
Ja, auch bei leichtem Schneefall ist Räumung erforderlich, um Unfallgefahren zu minimieren. Die Sicherheit von Fußgängern hat oberste Priorität.

Was passiert, wenn ich meine Pflicht nicht erfülle?
Je nach Gemeinde drohen Verwarnungsgelder oder Bußgelder. Diese können zwischen 50 und mehreren hundert Euro liegen, besonders wenn jemand zu Schaden kommt.

Können Mieter zur Schneeräumung verpflichtet werden?
Ja, wenn das im Mietvertrag oder der Hausordnung geregelt ist. Allerdings muss die Regelung klare Anweisungen enthalten und darf nicht unverhältnismäßig belastend sein.

Schneeräumpflichten sind keine lästige Pflicht, sondern ein wichtiger Beitrag zu Ihrer Sicherheit und der Ihrer Nachbarn. Mit etwas Vorbereitung und den richtigen Materialien erfüllen Sie Ihre Pflicht problemlos und schlafen ruhiger.

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